Nachhilfe mit staatlicher Unterstützung: Finanzierung über Bildung und Teilhabe
Viele Eltern wünschen sich für ihre Kinder zusätzliche Unterstützung beim Lernen. Manchmal reicht der Unterricht in der Schule allein nicht aus, um den Stoff sicher zu verstehen oder bestehende Lücken zu schließen. Nachhilfe kann dann eine wichtige Hilfe sein, um wieder Anschluss zu finden und mit mehr Sicherheit durch den Schulalltag zu gehen.
Was viele Familien jedoch nicht wissen: Über das Bildung- und Teilhabe können unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Nachhilfe ganz oder teilweise übernommen werden.
Was ist Bildung- und Teilhabe?
Bildung- und Teilhabe ist eine staatliche Förderung für Kinder und Jugendliche. Neben Zuschüssen für Klassenfahrten, Schulmaterial oder Vereinsaktivitäten gehört auch Lernförderung dazu – also Unterstützung durch Nachhilfe.
Diese Förderung greift dann, wenn Schülerinnen und Schüler zusätzliche Hilfe beim Lernen benötigen, um ihre schulischen Ziele zu erreichen. Ziel ist nicht nur, eine Versetzung zu sichern, sondern auch dabei zu helfen, Lernlücken zu schließen und wieder mehr Sicherheit im Unterricht zu gewinnen. Die Kosten für die Nachhilfe können dann komplett oder anteilig über das Jobcenter oder das zuständige Landratsamt finanziert werden
Wer hat Anspruch auf Bildung- und Teilhabe?
Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die bestimmte staatliche Unterstützungsleistungen erhalten.
Dazu gehören unter anderem:
- Bürgergeld
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Sozialhilfe
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Viele Familien wissen nicht, dass auch bei Wohngeld oder Kinderzuschlag Anspruch auf Lernförderung bestehen kann. Gerade hier lohnt es sich also, genauer hinzuschauen.
Kurz erklärt: Wohngeld und Kinderzuschlag
Wohngeld ist eine Unterstützung für Haushalte mit geringerem Einkommen, die ihre Miet- oder Wohnkosten sonst nur schwer tragen könnten. Anspruch haben häufig Arbeitnehmer mit niedrigem bis mittlerem Einkommen.
Der Kinderzuschlag richtet sich an Familien, deren Einkommen grundsätzlich für die Eltern reicht, aber nicht vollständig für den Bedarf der Kinder. Er wird von der Familienkasse gezahlt.
Es lohnt sich also zu prüfen, ob man selbst ggf. die Bedingungen für eine solche Förderung erfüllt. Wenn eine Familie Wohngeld oder Kinderzuschlag erhält, besteht in der Regel auch Anspruch auf Leistungen gemäß Bildung- und Teilhabe – und damit häufig auch auf geförderte Nachhilfe.
Wie wir Schülerinnen und Schüler in der Nachhilfe unterstützen
Nachhilfe bedeutet für uns mehr als nur gemeinsam Hausaufgaben zu machen. Unser Ziel ist es, dass Schülerinnen und Schüler den Unterrichtsstoff wirklich verstehen und langfristig sicherer werden.
Dafür arbeiten wir unter anderem an folgenden Punkten:
- Grundlagen aufarbeiten
Viele Schwierigkeiten entstehen, weil wichtige Grundlagen fehlen. In der Nachhilfe schauen wir genau hin, wo diese Lücken liegen, und arbeiten sie Schritt für Schritt auf. - Stoff verständlich erklären
Im Schulunterricht bleibt oft wenig Zeit, auf einzelne Fragen ausführlich einzugehen. In der Nachhilfe können wir Inhalte noch einmal ruhig und verständlich erklären. - Üben und festigen
Verstehen allein reicht nicht – wichtig ist auch das regelmäßige Üben. Gemeinsam bearbeiten wir Aufgaben, bis die Inhalte sicher sitzen. - Struktur beim Lernen entwickeln
Viele Schülerinnen und Schüler wissen nicht genau, wie sie effektiv lernen sollen. Wir helfen dabei, einen besseren Überblick über den Stoff zu bekommen und sinnvoll zu lernen.
Kleine Gruppen und persönliche Unterstützung
Was uns bei Lernsucks in der Nachhilfe besonders wichtig ist, sind kleine Lerngruppen. In der Regel arbeiten wir im Einzelunterricht oder in Gruppen mit maximal drei Schülerinnen und Schülern. So können wir auf jeden einzelnen eingehen und gezielt dort unterstützen, wo Hilfe gebraucht wird. in den allermeisten Fällen arbeiten wir in unseren Räumen vor Ort - in Lichtenstein, Hohenstein-Ernstthal oder Zwickau.
Gerade für Kinder und Jugendliche, die im Unterricht Schwierigkeiten haben, ist diese persönliche Betreuung oft ein entscheidender Unterschied im Vergleich zu Onlinenachhilfe.
Unterstützung auch beim Antrag
Natürlich lassen wir sie auch im Antragsprozess nicht alleine und unterstützen gern bei allen offenen Fragen: Welche Unterlagen werden benötigt? Wo muss der Antrag gestellt werden? Und wie läuft das mit der Schule?
Wenn Sie Fragen dazu haben, können Sie sich gern an uns wenden. Wir erklären Ihnen den Ablauf und unterstützen Sie dabei, die nächsten Schritte zu klären.
Denn am Ende geht es um das Wichtigste:
Dass Schülerinnen und Schüler die Unterstützung bekommen, die sie brauchen, um wieder sicherer und erfolgreicher lernen zu können.
Euer Lernsucks-Team






